Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte klären Sie im Zweifelsfall vorab, ob und in welchem Umfang eine solche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zu Ihren Vertragsleistungen zählt. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt nach der Behandlung und ist – unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse – sofort per EC-Karte zahlbar.
Gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktiker. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und evtl. anfallende Laborkosten mit Ihnen besprochen. Die Erstanamnese kostet €180,- und beinhaltet die Auswertung des vorab ausgefüllten Fragebogens, das Gespräch bis zu 80 Minuten sowie eine erste Therapieempfehlung. Körpertherapie wie z.B. Massagen kosten €90,-/Stunde. Die genauen Abrechnungsmodalitäten erhalten Sie schriftlich vor Ihrem ersten Termin, weitere Einzelheiten können Sie auch der Honorarübersicht entnehmen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe Steuer mindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.
Wichtige Informationen:
Die Behandlung durch einen Heilpraktiker ist grundsätzlich eine Privatleistung; die daraus entstehenden Kosten tragen Sie unabhängig von der Kostenübernahme durch Dritte.
Das Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung sofort fällig. Sie können in meiner Praxis per EC-Karte zahlen (Barzahlung ist nicht möglich). Für Selbstzahler gibt es auf Anfrage Jahresquittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Diese enthalten keine Diagnosen oder Abrechnungsziffern!
Die Erstanamnese beinhaltet die ausführliche Aufnahme und Auswertung der Krankengeschichte, Beratung und ggfls. eine therapeutische Behandlung beim ersten Termin sowie die Erstellung eines Therapieplans.
Bitte kalkulieren Sie für den ersten Termin ca. 60 bis 90 Minuten ein, für Folgetermine je nach Therapie zwischen 30 und 60 Minuten.
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, (Montagstermine entsprechend am Freitag) damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Bei Absagen, die kurzfristiger als 24 Stunden vorher erfolgen, muss ich leider € 50,- in Rechnung stellen. Bei Nichterscheinen ohne Absage wird der aktuelle Stundensatz berechnet.